Pflegegutachten bzw
Pflegeberatungsgespräche nach § 37 / 3 SGB XI
Bezieher von Pflegegeld benötigen bei Pflegegrad 1 bis 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 bis 5 vierteljährlich den Nachweis über ein Pflegeberatungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Unser Pflegedienst führt diese Beratungsgespräche vor Ort durch. Wir rechnen mit den Pflegekassen ab, für Sie entstehen dadurch keine Kosten.
Ohne Nachweis über die durchgeführten Pflegeberatungsgespräche vor Ort verlieren Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld.